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   VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631   

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VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631 (https://dejure.org/2019,53010)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08.08.2019 - B 5 S 19.631 (https://dejure.org/2019,53010)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08. August 2019 - B 5 S 19.631 (https://dejure.org/2019,53010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 5 S. 1, Abs. 1; BBG § 28 Abs. 2, § 61 Abs. 2, § 126 Abs. 4; PostPersRG § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1; VwVfG § 28; GG Art. 143b Abs. 3
    Zumutbarkeit einer Versetzung

  • rewis.io

    Zumutbarkeit einer Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Bayreuth, 17.07.2017 - B 5 S 17.366

    Berücksichtigung von Interessen einer Bundesbeamtin im Rahmen einer Zuweisung zu

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Bereits im Jahr 2013 und im Jahr 2017 hatte sich die Antragstellerin unter Verweis auf die Behinderung ihrer Tochter mit entsprechenden Eilanträgen gegen von der Antragsgegnerin ausgesprochene Zuweisungsverfügungen in Bezug auf eine Tätigkeit bei der ... mit Dienstort ... (B 5 S 13.213) bzw. Dienstort ... (B 5 S 17.366) zur Wehr gesetzt.

    Im Verfahren B 5 S 13.213 unterlag die Antragstellerin mit Beschluss vom 24.04.2013, im Verfahren B 5 S 17.366 gab das Gericht ihrem Antrag mit Beschluss vom 17.07.2017 statt.

    Ergänzend wird entsprechend § 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf die Gerichtsakte und die vorgelegten Behördenakten sowie die Akten in den Verfahren B 5 S 13.213 und B 5 S 17.366 verwiesen.

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Grundsätzlich hat die Behörde den beabsichtigten Verwaltungsakt nach Art und Inhalt so konkret zu umschreiben, dass für den Beteiligten hinreichend erkennbar ist, weshalb und wozu er sich äußern können soll und mit welcher eingreifenden Entscheidung er zu welchem ungefähren Zeitpunkt zu rechnen hat (BVerfG, B. v. 19.11.2002, Az.: 2 BvR 329/97).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 152a; BVerfG, B.v. 10.10.2003, Az.: 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BVerwG, B.v. 14.4.2005, Az.: 4 VR 1005/04 - juris).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 152a; BVerfG, B.v. 10.10.2003, Az.: 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BVerwG, B.v. 14.4.2005, Az.: 4 VR 1005/04 - juris).
  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Der Dienstherr hat alle Umstände der privaten Lebensführung des Beamten, die durch seine Versetzung nachteilig betroffen sein können, zu ermitteln und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BVerwG, B.v. 18.2.2013, Az.: 2 B 51/12, NVwZ 2013 S. 797).
  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen, deren berufliche Tätigkeit (lediglich) als Dienst gilt (§ 4 Abs. 1 PostPersRG), tritt an die Stelle des neuen abstrakt-funktionellen Amtes der neue, ebenfalls abstrakt zu verstehende Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (OVG Saarl., B.v. 19.1.2017, Az.: 1 B 310/16 - beck-online).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 6 ZB 13.1467

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Bei den privatrechtlich organisierten Postnachfolgeunternehmen sind dienstliche Gründe naturgemäß eher betriebswirtschaftlicher Natur; sie können sich aus den organisatorischen und personellen Strukturen des Unternehmens und deren beabsichtigter Weiterentwicklung ergeben (BayVGH, B.v. 9.7.2014, Az.:6 ZB 13.1467 - juris Rn. 10).
  • VG Kassel, 25.08.2016 - 1 L 1330/16

    Versetzung eines beschäftigungslosen Beamten innerhalb der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Hinzu kommt die durch die Versetzung erfolgende Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs der bis zur Versetzung beschäftigungslosen Antragstellerin aus Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. VG Kassel, B.v. 25.8.2016, Az.: 1 L 1330/16.KS - beck-online).
  • VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 S 14.170

    Lehrer; Versetzung; dienstliche Gründe; Spannungsverhältnis mit dem Schulamt;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.08.2019 - B 5 S 19.631
    Hat sich der Gesetzgeber - wie hier - für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden oder gerichtsbekannt bzw. offenkundig sind und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. VG Würzburg, B.v. 21.8.2014, Az.: W 1 S 14.170 - juris Rn. 20).
  • VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613

    Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort, hier: Postbeamtin in

    Im Übrigen dürfte die lediglich zugunsten der Antragstellerin wirkende Verlegung des Versetzungszeitpunktes in die Zukunft schon nicht in ihre Rechte eingreifen (VG Bayreuth, B.v. 8.8.2019 - B 5 S 19.631 - juris Rn. 38 ff.; vgl. ferner VG Berlin v. 13.8.2015 - VG 5 L 158.15 sogar für den Fall der Änderung des Dienstortes wegen zwischenzeitlichen Umzugs der Behörde).

    Dass die Versetzung im Beschluss der Einigungsstelle der aufnehmenden Organisationseinheit schon zum 1. September 2020 avisiert war (vgl. VV Bl. 147), dann aber erst zum 1. Dezember 2020 verfügt wurde, wirkt sich ebenfalls nur zugunsten der Antragstellerin aus, weil sie hierdurch länger in München verbleiben konnte und verletzt sie daher nicht in ihren Rechten (vgl. ebenso VG Bayreuth, B.v. 8.8.2019 - B 5 S 19.631 - juris Rn. 38 ff.), zumal im Übrigen anzunehmen ist, dass durch eine derart kurze zeitliche Verschiebung von nur drei Monaten der Beschluss der Einigungsstelle nicht durch tatsächliche Veränderungen überholt war und demnach auch in Bezug auf den Versetzungstermin zum 1. Dezember 2020 von dieser so gefasst worden wäre.

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 6 CS 19.1724

    Zumutbare Nachteile bei Versetzung einer seit Jahren beschäftigungslosen Beamtin

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 8. August 2019 - B 5 S 19.631 -geändert.
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